Anmeldung Ihres Kindes

  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit der  Leitung Frau Eberle oder der stellv. Leitung Frau Dick Telefonnummer: 06237-8700
  • Sie dürfen Ihr Kind jederzeit, am Besten so früh wie möglich, bei uns anmelden.
  • Für den Anmeldetermin nehmen wir uns gerne  Zeit für Sie. Gemeinsam füllen wir einen Voranmeldebogen aus und bei Wunsch zeigen wir Ihnen die Einrichtung. 
  • Die Anmeldung wird in die Kita-Planung mit aufgenommen und je nach Platzanfrage geprüft.
  • Spätestens 3 Monate vor Aufnahme, bekommen Sie eine schriftliche Rückmeldung
  • Nach der schriftlichen Zusage vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Gruppe, in der Ihr Kind zukünftig gehen wird. 
  • In einem Vorgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Eingewöhnung (Berliner Eingewöhnungsmodell), was Ihr Kind für den ersten Kindergartentag benötigt, Termine usw. Außerdem findet ein erstes Kennenlernen mit den Gruppenerzieher/innen und der Bezugserzieher/in statt. 

 

Geschwisterkinder in unserer Kita:


Aus pädagogischer Sicht, empfehlen wir den Eltern, Geschwisterkinder in unterschiedlichen Gruppen zu verteilen.

  • Jedes Kind hat dann die Möglichkeit sich individuell und frei zu entwickeln.
  • Jedes Kind kann eigene Freundschaften knüpfen und dadurch werden die individuellen Sozialkontakte gefestigt.
  • Bei Einschulung des größeren Geschwisterkindes, erfolgt eine bessere Trennungsphase
  • Unter anderem ist es uns, aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich, Geschwister in der selben Gruppe aufzunehmen. 

 

Ganztagesplatz Kriterien

 

Zu der Ganztagesplatz-Vergabe haben wir gemeinsam mit dem Elternbeirat die wichtigsten Informationen zusammengefasst: (Stand 2016)

Der Entscheidung bezüglich der „Ganztagsplatzvergabe“ geht ein vorab erfolgter Informationsaustausch zwischen Antragsteller und Einrichtung voraus.

1. Bedarfsklärung: Besteht eine andere Möglichkeit der Ganztagsbetreuung für das jeweilige Kind? (z.B. im Familienkreis oder näheren vertrauten Umfeld) Reicht dem Antragsteller evtl. die bestehende verlängerte Betreuungszeit der Einrichtung bis 13.00 Uhr Über welchen Zeitraum wird die Ganztagsbetreuung benötigt?

2.Allgemein: Die Plätze werden i.d.R. in der die Antragsteller auf der Warteliste stehen vergeben. Der Antragsteller gibt der Einrichtung umgehend Rückmeldung, wenn ein Ganztagsplatz für ihr(e) Kind(er) durch veränderte familiäre oder berufliche Situation nicht mehr benötigt wird. In diesem Fall kann ein Antragsteller mit Bedarfsanspruch von der Warteliste nachrücken. Bei Geburt eines Geschwisterkindes kann der Ganztagsplatz bis zu acht Wochen nach der Geburt behalten werden, damit sich die Familie auf die neue Situation einstellen kann. Der monatliche Elternbeitrag für ein Ganztagsplatz liegt momentan bei 62€. Bei rechtzeitig erfolgter Abmeldung wird der jeweilige Tag nicht berechnet und vom Verwaltungsamt Grünstadt zurück erstattet.

3. Kriterien zur Vergabe eines Ganztagsplatzes: Die Berufstätigkeit beider Eltern ist Voraussetzung. Hierzu wird ein Nachweis vom Arbeitgeber gefordert. Besondere soziale, familiäre und pädagogische Dringlichkeiten werden berücksichtigt. Geschwister von Kindern, die bereits in der Ganztagsbetreuung sind, werden nach Bedarfsklärung vorrangig aufgenommen. Alleinerziehend berufstätige oder in Ausbildung befindliche Antragssteller werden nach Bedarfsklärung vorrangig aufgenommen. Antragssteller, die sich in Ausbildung befinden bzw. arbeitssuchend beim Jobcenter gemeldet sind, an einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen, eine Integrationskurs besuchen o.ä. werden nach Bedarfsklärung vorrangig aufgenommen. Es werden nur Kinder mit 1. Wohnsitz in Ellerstadt aufgenommen. Kinder des Erziehungspersonals der Einrichtung werden bei Bedarf berücksichtigt. Ein Ganztagsplatz kann bei hoher Nachfrage aberkannt werden, wenn keine Dringlichkeit mehr vorliegt. (Zur Klärung kann ein Nachweis über die Dringlichkeit gefordert werden. Ein Ganztagsplatz kann bei hoher Nachfrage aberkannt werden, wenn die regelmäßige monatliche Nutzung unter 50% liegt.

4. Liegen weitere gewichtige Gründe für die Teilnahme eines Kindes an der Ganztagsbetreuung außerhalb der oben aufgeführten Kriterien vor, entscheidet auf schriftlichen Antrag die Kita-Leitung.Hier kann ggf. ein glaubhafter Nachweis gefordert werden